BACH-BLÜTEN
Auszug aus der BERUFSORDNUNG FÜR TIERHEILPRAKTIKER:
Artikel 3 Schweigepflicht
Tierheilpraktiker verpflichten sich, über alles zu schweigen, was ihnen
in Ausübung des Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
Unberührt hiervon bleiben Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie
die Pflicht zur Meldung von Seuchenkrankheiten nach dem
Tierseuchengesetz. Auskünfte an Versicherungen sollen im Einvernehmen
mit dem Tierhalter baldigst und nach bestem Wissen und Gewissen
gegeben werden.
Artikel 4 Fortbildungspflicht
Tierheilpraktiker sind zu ständiger Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildung ist nachzuweisen. Die Berufsorganisationen sind verpflichtet Fortbildungsveranstaltungen anzubieten.
Artikel 8 Gebühren
Tierheilpraktiker sind in der Höhe ihrer Gebühren frei.
Als Grundlage für die Gebühren soll das von der Kooperation der Tierheilpraktikerverbände herausgegebene Gebührenverzeichnis angewandt werden.
Artikel 10 Arzneimittel
Vertrieb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln sind nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Insbesondere, sind die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zu beachten.
Tierheilpraktiker dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht erwerben, anwenden oder abgeben.
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur in der Apotheke erworben und in der Ausübung der Praxis angewandt, aber nicht abgegeben werden. Der Umgang mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln muss bei Eröffnung der Praxis schriftlich der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 67 AMG). Außerdem müssen über den Erwerb und den Verbrauch der apothekenpflichtigen Arzneimittel Nachweise geführt und diese auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden (§ 64 AMG, AATV).
Tierheilpraktiker können freiverkäufliche Arzneimittel erwerben und anwenden, abgeben oder Handel damit treiben, wenn der Sachkundenachweis nach § 50 AMG erworben wurde.
Artikel 11 Haftpflicht
Tierheilpraktiker sollen eine Berufshaftpflicht abschließen.
Ingrid Schley · Friedmate 22 · 48683 Ahaus · Mobil: 0152 / 336 385 37 · eMail: kontakt@thp-schley.de · www.thp-schley.de
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